Impressum

Angaben gemäß § 63 GewO, § 25 MedienG und § 5 ECG

Name:
Frederique Nemetz
Hundepension (Einzelunternehmer)

Adresse:
Sagerbachgasse 5
2512 Tribuswinkel

Telefon: +43 676 33 411 52

E-Mail: office@hundeamteich.at

UID-Nummer: Es gilt die Kleinunternehmerregelung (keine UID-Nummer)

Mitgliedschaften bei der Wirtschaftskammerorganisation: Mitglied der WKÖ, WKNÖ

Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Baden

GISA-Zahl: 38862779

Gewerbebezeichnung: Ausbildung, Betreuung, Pflege und Vermietung von Tieren sowie die Beratung hinsichtlich artgerechter Haltung und Ernährung von Tieren mit Ausnahme der den Tierärzten vorbehaltenen diagnostischen und therapeutischen Tätigkeiten

Berufszweig: Tierbetreuer

Berufsrecht: Gewerbeordnung

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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragspartner und Geltungsbereich

Zwischen der

Hunderesidenz Hunde am Teich

Inhaberin/Unternehmerin: Frédérique Pascale Nemetz

Sagerbachgasse 5

2512 Tribuswinkel

als Einzelunternehmerin

Telefon: 0676 33 41152

E-Mail: office@hundeamteich.at 

(in Folge „Hundepension“ oder „Wir“ genannt)

und Ihnen als Vertragspartner (in Folge “Kunde“ oder „Sie“ genannt)

gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge „AGB“ genannt), welche Vertragsbestandteil eines jeden Hundebetreuungsvertrages sind.

 Diese AGB gelten auch für alle Folgeaufträge zwischen dem Kunden und der Hundepension.

 

  1. Angebot der Hundepension / Vertragsumfang

 

Unsere Hundepension ist ein behördlich genehmigter Betrieb. Wir verfügen über eine amtstierärztliche Bewilligung und erfüllen alle gesetzlichen Kriterien, Hygienestandards inkl. großzügigen und artgerechten Freilaufzonen.

Die Hundepension übernimmt insbesondere die Unterbringung, Betreuung, Pflege, Versorgung bzw. allenfalls Fütterung, nach Maßgabe des jeweils laut aktueller Preisliste bzw dem Hundebetreuungsvertrag gebuchten Leistungspakets (Tagesbetreuung, Tagesbetreuung/Wochenkarte, Übernachtungstarif) in angemessenem Ausmaß im Rahmen von Gruppenhaltung für den jeweils vertraglich vereinbarten Zeitraum.

Die Hundepension bietet Tagesbetreuung, Tagesbetreuung/Wochenkarte und einen Übernachtungstarif an.

Tagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Kalendertag während der Öffnungszeiten ab 07.00 Uhr gebracht und bis spätestens 17.30 Uhr abgeholt werden muss. In der Mittagspause von 12.00 bis 14.00 Uhr ist keine Annahme und kein Abholen des Hundes möglich. Bei der Tagesbetreuung ist eine Fütterung der Hunde nicht inbegriffen.

Tagesbetreuung/Wochenkarte bedeutet, dass der Hund innerhalb einer Kalenderwoche an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (Mo–Fr) täglich ab 07:00 Uhr gebracht und bis spätestens 17:30 Uhr täglich abgeholt wird. In der Mittagspause von 12.00 bis 14.00 Uhr ist keine Annahme und kein Abholen des Hundes möglich. Bei der Tagesbetreuung/Wochenkarte ist eine Fütterung der Hunde nicht inbegriffen.  Werden weniger als fünf Tage beansprucht, werden die tatsächlich in Anspruch genommenen Tage zum regulären Tarif der Tagesbetreuung verrechnet.

Übernachtungstarif bedeutet eine mehrtägige Tagesbetreuung in der Hundepension, in welcher der Hund auch in der Hundepension übernachtet. Am Anreise- und Abholtag kann der Hund ab 07.00 Uhr gebracht und bis spätestens 17.30 Uhr abgeholt werden. In der Mittagspause von 12.00 bis 14.00 Uhr ist keine Annahme und kein Abholen des Hundes möglich. Nur im Übernachtungstarif ist Futter inbegriffen. An ausgewählten Tagen (insb. Feiertagen), welche im Hundebetreuungsvertrag genannt sind, wird pro

Welpen/junge Hunde: Für Welpen und junge Hunde bis 1 Jahr wird, insbesondere durch den verursachten Mehrbetreuungsaufwand pro Kalendertag ein Aufpreis laut aktueller Preisliste bzw dem Hundebetreuungsvertrag verrechnet. 

Nacht ein Zuschlag laut aktueller Preisliste bzw dem Hundebetreuungsvertrag verrechnet.

  1. Probetag, Angebot, Voranmeldung, Annahme und Vertragsabschluss

Vor der erstmaligen Aufnahme des Hundes hat der Kunde mit der Hundepension telefonisch einen kostenpflichtigen Probetag zu vereinbaren. Der Hund ist am vereinbarten Tag zwischen 08.00 und 10.00 Uhr zu bringen und frühestens um 15.30 Uhr, spätestens bis 17.30 Uhr abzuholen.

Zum vereinbarten Termin am Probetag ist das entsprechende Formular, welches unter https://www.hundeamteich.at/ abrufbar ist, ausgefüllt mitzunehmen.

Für den Probetag fallen die Kosten für eine Tagesbetreuung laut aktueller Preisliste bzw dem Hundebetreuungsvertrag an. Nach dem Probetag entscheidet die Hundepension, ob der Hund für eine weitere bzw regelmäßige Betreuung geeignet ist.

Für jede weitere Betreuung ist eine telefonische, persönliche oder Online-Voranmeldung bzw Reservierung notwendig. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Hundepension die Buchung (per Unterschrift oder E-Mail oder telefonisch bzw. mündlich) bestätigt.  

 

  1. Stornierung (Abmeldung)

Stornierungen (Abmeldungen) von gebuchten Aufenthalten können nur schriftlich per E-Mail an office@hundeamteich.at erfolgen. Die Stornierung wird mit dem Tag des Einlangens bei der Hundepension wirksam.

Für Stornierungen (Abmeldungen), welche nicht der Sphäre der Hundepension zuzuordnen sind, gelten grundsätzlich nachstehende Stornobedingungen und Stornogebühren:

  • bis 30 Tage vor Betreuungsbeginn: 10% des Gesamtpreises
  • 30 bis 10 Tage vor Betreuungsbeginn: 50% des Gesamtpreises
  • 10 Tage bis 1 Tag vor Betreuungsbeginn: 80% des Gesamtpreises
  • bei Nichtantritt der Betreuung mit oder ohne Absage am gleichen Tag: 100% des Gesamtpreises

Etwaige Kosten, die sich die Hundepension bei Unterbleiben der Nichterfüllung erspart, werden in Abzug gebracht.

 

  1. Voraussetzungen für die Aufnahme des Hundes

 

Der Hund kann nur dann in unserer Hundepension aufgenommen und betreut werden, wenn alle nachfolgenden Punkte erfüllt sind, nämlich wenn

  • der Hund im Eigentum des Kunden steht und eine rechtsgültige Hunde-Haftpflichtversicherung besteht. Die Versicherungsbestätigung ist der Hundepension vor jedem Aufenthalt vorzulegen;
  • der Hund gemäß § 24a Tierschutzgesetz gechipt und in der Heimtierdatenbank registriert ist;
  • der Hund über einen aufrechten Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Ein gültiger Impfpass mit Chipnummer ist der Hundepension vor jedem Aufenthalt vorzulegen;

·   der Hund gesund (insbesondere keine ansteckenden Krankheiten und keine Epilepsie hat) ist und frei von Parasiten (insbesondere von Würmern) ist. Alle Hunde sind zwei bis drei Wochen vor der Übergabe zu entwurmen;

  • der Hund nicht verhaltensauffällig (z.B. starke Angstzustände, destruktives Verhalten wie Zerstörungswut, unkontrolliertes Bellen, Schnappen, Beißen usw.) bzw. nicht aggressiv gegenüber Menschen und Tieren ist und mit anderen Hunden so sozialverträglich ist, dass eine Gruppenhaltung mit Artgenossen möglich ist, da die Hunde grundsätzlich in Gruppenhaltung und nicht in Einzelkojen betreut werden. Es wird auf die typischerweise verbundenen Risiken und Gefahren bei Gruppenhaltung hingewiesen (z.B.: bei natürlicher Interkation wie Verletzungen beim Laufen, Herumtollen, Zusammenstoßen, spielerisches Kratzen, Zwicken und Beißen usw.);
  • der Hund kein Listenhund („Kampfhund“) ist. Hunde der folgenden Rassen oder Kreuzungen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten in Niederösterreich als Listenhunde („Kampfhunde“): Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu;
  • die Hündin nicht läufig ist, die letzte Läufigkeit mindestens 4 Wochen zurückliegt und sie voraussichtlich während des Aufenthalts nicht läufig wird. Sollte es im Verlauf des Aufenthalts in unserer Hundepension trotzdem zur Läufigkeit einer Hündin kommen, werden wir die Hündin separieren und einzeln betreuen. Die anfallenden Mehrkosten dafür pro Tag sind der aktuellen Preisliste bzw dem Hundebetreuungsvertrag zu entnehmen und werden bei Abholung in Rechnung gestellt. Sollte es trotzdem zu einer Trächtigkeit kommen, kommt es zu keiner Haftung der Hundepension.

 

Dem Kunden sind die Voraussetzungen für die Aufnahme des Hundes bekannt.

 

  1. Pflichten des Kunden

Der Kunde hat insbeondere nachfolgende Verpflichtungen zu erfüllen: 

  • Bezahlung des vereinbarten Entgelts im Vorhinein in Bar – sohin vor Übergabe des Hundes an die Hundepension. Die Bezahlung allfälliger Nebenkosten, die vom Hund während des Aufenthalts verursacht werden (wie Tierarztkosten, vom Hund verursachte Schäden, Medikamente, Reinigungs- und Desinfektionskosten etc.) erfolgt im Nachhinein in Bar, wenn der Hund abgeholt wird.
  • Vollständige Informationen über den Hund wie insbesondere
    • Gesundheitszustand (Erkrankungen, Vorerkrankungen, Allergien/Unverträglichkeiten, Verletzungen);
    • Sonstige besondere Verhaltensweisen oder besondere Eigenschaften des Hundes, soweit es sich um keinen Ausschlussgrund nach Punkt 5 handelt (z.B. spezielles Verhalten gegenüber Kindern, Joggern, Radfahrern, allgemeine Verträglichkeit mit anderen Hunden und anderen Tieren, Fluchtverhalten, Futterneid usw).
  • Zurverfügungstellung von individuellem Futter für den Hund, insofern eine Fütterung im Leistungspaket enthalten ist und das von der Hundepension zur Verfügung gestellte Futter nicht gewünscht ist.
  • Zurverfügungstellung von Medikamenten und erforderlichen Hilfsmitteln (z.B. Bandagen) des Hundes.
  • Einhaltung der vereinbarten Annahme- und Abholzeiten des Hundes.
  1. Annahme und Abholung des Hundes

 

Die Annahme- und Abholzeiten des Hundes aus der Hundepension sind von Montag bis Sonntag von 07:00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17:30 Uhr und werden in diesem Zeitraum vorab mit dem Kunden individuell vereinbart.

 

Bei der Wochenkarte/Tagesbetreuung erfolgt die Abholung zu denselben Uhrzeiten, jedoch von Montag bis Freitag.

Außerhalb dieser Zeiten ist die Hundepension geschlossen und sohin keine Annahme und kein  Abholen des Hundes möglich.

Wird der Hund daher nicht bis 17:30 Uhr abgeholt, so muss der Hund in der Hundepension übernachten. Diesfalls ist der Übernachtungstarif zu bezahlen.

Wird der Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt (bis spätestens 17:30 Uhr) und sind die Gründe für die Nichtabholung nicht der Sphäre der Hundepension zuzuordnen, wird dem Kunden jeder weitere Kalendertag, an welchem der Hund in der Hundepension verleibt, in Rechnung gestellt. Beispiel: Wird der Hund vom Kunden nicht vereinbarungsgemäß am Montag bis spätestens 17.30 Uhr abgeholt, sondern z.B. erst am Dienstag, 07.00 Uhr dann ist ein Übernachtungstarif vom Kunden zu bezahlen. Wird der Hund erst am Mittwoch, 17.30 Uhr abgeholt, dann sind zwei Übernachtungstarife vom Kunden zu bezahlen.

Wird der Hund vor Ablauf der Vertragslaufzeit abgeholt oder später übergeben findet eine aliquote Rückerstattung bzw aliquote Preisminderung nur dann statt, wenn der Grund für die vorzeitige Abholung bzw. spätere Übergabe nicht der Sphäre der Hundepension zuzuordnen ist. Sollte sich die Hundepension etwaige Kosten bei Unterbleiben der Nichterfüllung ersparen, werden diese in Abzug gebracht.

 

Nichtabholung / Übergabe an Tierschutzheim

Wird der Hund zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt, kontaktiert die Hundepension den Kunden bzw. seine bekanntgegebene Kontaktperson. Sollte dies erfolglos sein, betreut die Hundepension den Hund auf Kosten des Kunden. Im Fall der Nichtabholung ist es der Hundepension jedoch erforderlichenfalls auch gestattet, den Hund einem Tierschutzheim zu übergeben. Sämtliche hierfür anfallende Kosten sind vom Kunden selbst zu tragen.  

8.      Verletzung, Krankheit oder Tod des Hundes

Verletzung oder Krankheit

Sollte sich der Hund während des Aufenthaltes verletzen, erkranken oder aufgrund anderer Notwendigkeiten eine tierärztliche Behandlung erforderlich sein, wird der Kunde bzw. dessen bekanntgegebene Kontaktperson umgehend darüber informiert und primär der vom Kunden genannte Tierarzt eingeschaltet. Sollte bei der Aufnahme kein betreuender Tierarzt bekannt gegeben worden sein bzw. dieser nicht erreichbar sein, oder nicht gewillt sein zeitnah eine Versorgung des Hundes sicherzustellen, so steht es der Hundepension frei, einen Tierarzt zu bestellen. Sämtlich hierfür anfallende Kosten sind vom Kunden selbst zu tragen.

Für erkrankte Hunde steht eine Quarantänestation bereit, um Ansteckungen auszuschließen und eine Ruhezone für eine rasche Genesung zu gewährleisten. Für die Reinigung und Desinfektion der Quarantänestation fallen zusätzliche Kosten an, die der aktuellen Preisliste bzw dem Hundebetreuungsvertrag zu entnehmen sind. Sämtliche hierfür anfallende Kosten sind vom Kunden zu übernehmen.

Tod des Hundes

Bei Tod des Hundes wird der Kunde bzw. dessen bekanntgegebene Kontaktperson umgehend darüber informiert und sofern nicht anders vereinbart wird der Hundekörper artgerecht nach den gesetzlichen Bestimmungen beseitigt. Sollte der Kunde bzw. dessen bekanntgegebene Kontaktperson nicht erreichbar sein, wird ein Tierarzt eingeschaltet. Sämtliche hierfür anfallende Kosten sind vom Kunden selbst zu tragen.  

  1. Haftung

a) Haftung für Schäden, Diebstahl, Entlaufen, Tod des Hundes

Die Hundepension haftet für Schäden (z.B. Erkrankungen, Verletzungen), Diebstahl, Entlaufen und Tod des Hundes nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, die nicht aus einer Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflicht (insbesondere Unterbringung, Betreuung, Pflege, Versorgung) entsteht, ist ausgeschlossen.

Eine Haftung für die natürliche Interaktionen zwischen Hunden (Gruppenhaltung) und dadurch verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

b) Haftung für vom Hund verursachte Schäden

Der Kunde haftet für alle Schäden der Hundepension, Dritter oder an anderen Hunden, die der Kunde oder sein Hund während des Aufenthalts in der Hundepension verursacht haben, insofern diese nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Hundepension zurückzuführen sind.

Der Kunde haftet insb. für schuldhaft verursachte Schäden, die entstehen durch:

  • Fehlen der Voraussetzungen für die Betreuung gemäß Punkt 5, insbesondere
    • Schäden, die auf fehlenden Impfschutz, nicht mitgeteilte Vorerkrankungen, Unverträglichkeiten etc. zurückzuführen sind;
    • Schäden, die auf nicht mitgeteilte besondere Verhaltensweise/besondere Eigenschaft zurückzuführen sind;
    • die Läufigkeit einer Hündin.
  • Verletzung der Informationspflichten gem. Punkt 6.

c)    Haftung für mitgebrachte (Wert-)Gegenstände

Es wird empfohlen keine Wertgegenstände (wie teure Hundeleinen, Halsbänder, Hundebetten, Boxen, Decken oder sonstiges Zubehör) mitzugeben. Für (Wert-)Gegenstände haftet die Hundepension nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

  1. Preis und Zahlungsbedingungen

Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste bzw. dem Hundebetreuungsvertrag und sind auch unter https://www.hundeamteich.at/preise/ abzurufen. Die dort angeführten Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

Die Bezahlung des vereinbarten Entgelts erfolgt im Vorhinein in Bar – sohin vor Übergabe des Hundes an die Hundepension.

Die Bezahlung allfälliger Nebenkosten, die vom Hund während des Aufenthalts verursacht werden (wie Tierarztkosten, vom Hund verursachte Schäden, Medikamente, Reinigungs- und Desinfektionskosten etc.) erfolgt im Nachhinein in Bar, wenn der Hund abgeholt wird.

  1. Foto und Videos des Hundes zu Werbezwecken

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Hundepension während der Betreuungszeit möglicherweise auch Foto- oder Videoaufnahmen des betreuten Hundes anfertigt und diese zu eigenen Werbe- und Präsentationszwecken (z. B. auf der Website, in sozialen Medien oder in Druckmaterialien) verwenden darf. Eine Zuordnung des Hundes zum Kunden oder die Veröffentlichung personenbezogener Daten erfolgt nicht.

  1. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist der Sitz der Hundepension. Es gilt österreichisches Recht.

Stand: November 2025

 

Datenschutzinformation

Im Rahmen des Vertragsverhältnisses werden personenbezogene Daten von Ihnen (Vorname, Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Adresse,  Kontaktperson bei Nichterreichbarkeit) verarbeitet.

Außerdem verarbeiten wir die zur Erfüllung der Leistungen relevanten Informationen zum betreuten Hund (Name, Rufname, Geburtsdatum, Chipnummer, Rasse, Impfstatus, Geschlecht, Kastrationsstatus, Futterangaben, Versicherungsdaten des Hundes u. Ä.) verarbeitet.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist die Erfüllung des Vertrages gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht. In Einzelfällen kann jedoch eine Übermittlung an den zuständigen Amtstierarzt oder andere Behörden erfolgen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist oder im Interesse der Gesundheit und des Wohlergehens des Hundes liegt (z. B. bei Kontrollen oder gesundheitlichen Notfällen). Darüber hinaus kann eine Weitergabe von abrechnungsrelevanten Daten an die Buchhaltung/Steuerberater erfolgen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Buchführung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten notwendig ist.

Zur ordnungsgemäßen Dokumentation unserer Leistungserbringung bzw. aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (§ 132 BAO) werden die Daten für die Dauer von maximal sieben Jahren gespeichert.

Sie haben das grundsätzliche Recht, jederzeit Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten von Ihnen bei uns verarbeitet werden (Art. 15 DSGVO), Ihre Daten berichtigen oder löschen zu lassen (Art. 16 DSGVO), die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken (Art. 18 DSGVO), der Datenverarbeitung zu widersprechen (Art. 21 DSGVO), Ihre Einwilligung zur Verarbeitung zu widerrufen (Art. 7 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO oder das nationale Datenschutzrecht verstößt, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir Ihr Anliegen umgehend prüfen und bearbeiten können. Darüber hinaus haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde in Österreich einzubringen. Für Anfragen oder Anliegen können Sie sich jederzeit per E-Mail oder postalisch an uns wenden; die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 1 dieses Vertrages.

Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen finden Sie in den AGB unter dem Punkt 1 („Vertragspartner und Geltungsbereich“).